3. Heinrich Bullinger

Zum Nachfolger Zwinglis wählt der Rat Zürichs am 9. Dezember 1531 Heinrich Bullinger. Über ihn ist weit weniger bekannt, er gehört zu den Reformatoren, die am meisten unterschätzt werden und deren Lebenswerk gerade hinsichtlich der theologischen Durchdringung bisher nur unvollständig aufgearbeitet worden ist.
Geboren ist Bullinger am 4. Juli 1504 in Bremgarten (heute Kanton Aargau). Mit zwölf Jahren besucht er die von der Devotio moderna (siehe Lektion 1) beeinflusste Stiftschule in Emmerich/ Niederrhein. Ab 1519 studiert Bullinger in Köln und erlangt 1522 den Magistergrad. In seiner Kölner Studienzeit findet Bullingers Hinwendung zur Reformation vor allem aufgrund der Schriften Luthers und Melanchthons statt. Ab 1523 ist Bullinger Lehrer im Zisterzienserkloster Kappel, wo er neben dem üblichen Unterricht auch öffentliche Vorlesungen hält, in denen er exegetisch und systematisch eigenständig reformatorisch arbeitet. Ab 1523 existiert eine Freundschaft mit Zwingli; einzelne Gedanken Zwinglis kann Bullinger übernehmen und auch ausbauen. Aber auch Zwingli nutzt Bullingers Erkenntnisse.
1529 bis 1531 ist Bullinger Prediger in Bremgarten, bevor er dann "Antistes" (Vorsteher) der Zürcher Kirche wird; dieses Amt übt er bis an sein Lebensende aus.

BullingerSeine Haupttätigkeit in Zürich ist die Konsolidierung der Reformation. Er gewinnt das Vertrauen der Zürcher Räte, und es gelingt ihm über mehr als 40 Jahre, einerseits den politischen Anspruch des Evangeliums und andererseits die allein im Wort bestehende Autorität des Amtes in Balance zu halten. Er steht in einem Geflecht verschiedenster eidgenössischer und internationaler Beziehungen (u.a. durch einen reichen mehr als 12000 Briefe umfassenden Briefwechsel), sorgt für soziale und kirchliche Reformen und ist darüber hinaus auch literarisch in theologischer und historischer Hinsicht sehr produktiv. Zu seinen wichtigsten Werken gehören eine theologische Zusammenfassung "Summe der christlichen Religion" sowie die "Confessio Helvetica posterior" (Zweites Helvetisches Bekenntnis) von 1562. Hervorzuheben ist aber auch die Mitarbeit am "Consensus Tigurinus" (Zürcher Konsens) von 1549, in dem eine Übereinkunft zwischen Genf und Zürich und damit eine einheitliche reformierte Abendmahlslehre entwickelt wurde.
Theologisch ist Bullinger nicht in erster Linie originell, sondern er möchte das, was er erkannt hat, weitergeben. Inhaltlich steht in seiner Theologie der Bundesbegriff in der Mitte, den er zwar von Zwingli übernommen, aber dann doch wesentlich entfaltet hat; er wird im weiteren Verlauf der Reformierten Theologie eine nicht zu überschätzende Bedeutung haben (zum Verständnis des Bundes in der reformierten Theologie vgl. die geplante Lektion 15 dieses Grundkurses). Am 27. September 1575 stirbt Bullinger.