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3. Heinrich Bullinger
Zum Nachfolger Zwinglis wählt der Rat Zürichs
am 9. Dezember 1531 Heinrich Bullinger. Über ihn ist weit weniger
bekannt, er gehört zu den Reformatoren, die am meisten unterschätzt
werden und deren Lebenswerk gerade hinsichtlich der theologischen Durchdringung
bisher nur unvollständig aufgearbeitet worden ist.
Geboren ist Bullinger am 4. Juli 1504 in Bremgarten (heute Kanton Aargau).
Mit zwölf Jahren besucht er die von der Devotio moderna (siehe Lektion
1) beeinflusste Stiftschule in Emmerich/ Niederrhein. Ab 1519 studiert
Bullinger in Köln und erlangt 1522 den Magistergrad. In seiner Kölner
Studienzeit findet Bullingers Hinwendung zur Reformation vor allem aufgrund
der Schriften Luthers und Melanchthons statt. Ab 1523 ist Bullinger Lehrer
im Zisterzienserkloster Kappel, wo er neben dem üblichen Unterricht
auch öffentliche Vorlesungen hält, in denen er exegetisch und
systematisch eigenständig reformatorisch arbeitet. Ab 1523 existiert
eine Freundschaft mit Zwingli; einzelne Gedanken Zwinglis kann Bullinger
übernehmen und auch ausbauen. Aber auch Zwingli nutzt Bullingers
Erkenntnisse.
1529 bis 1531 ist Bullinger Prediger in Bremgarten, bevor er dann "Antistes"
(Vorsteher) der Zürcher Kirche wird; dieses Amt übt er bis an
sein Lebensende aus.
Seine
Haupttätigkeit in Zürich ist die Konsolidierung der Reformation.
Er gewinnt das Vertrauen der Zürcher Räte, und es gelingt ihm
über mehr als 40 Jahre, einerseits den politischen Anspruch des Evangeliums
und andererseits die allein im Wort bestehende Autorität des Amtes
in Balance zu halten. Er steht in einem Geflecht verschiedenster eidgenössischer
und internationaler Beziehungen (u.a. durch einen reichen mehr als 12000
Briefe umfassenden Briefwechsel), sorgt für soziale und kirchliche
Reformen und ist darüber hinaus auch literarisch in theologischer
und historischer Hinsicht sehr produktiv. Zu seinen wichtigsten Werken
gehören eine theologische Zusammenfassung "Summe der christlichen
Religion" sowie die "Confessio Helvetica posterior" (Zweites
Helvetisches Bekenntnis) von 1562. Hervorzuheben ist aber auch die Mitarbeit
am "Consensus Tigurinus" (Zürcher Konsens) von 1549, in
dem eine Übereinkunft zwischen Genf und Zürich und damit eine
einheitliche reformierte Abendmahlslehre entwickelt wurde.
Theologisch ist Bullinger nicht in erster Linie originell, sondern er
möchte das, was er erkannt hat, weitergeben. Inhaltlich steht in
seiner Theologie der Bundesbegriff in der Mitte, den er zwar von Zwingli
übernommen, aber dann doch wesentlich entfaltet hat; er wird im weiteren
Verlauf der Reformierten Theologie eine nicht zu überschätzende
Bedeutung haben (zum Verständnis des Bundes in der reformierten
Theologie vgl. die geplante Lektion 15 dieses Grundkurses). Am 27. September
1575
stirbt Bullinger.
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