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Lektion 5
Die Entstehung und die Entwicklung reformierter Kirchen
in Europa
(Druckversion)
(Forum zum Grundkurs)
- Schweiz
- Die Entwicklung der reformierten Kirche in Frankreich
nach 1598
- Die Niederlande
- Schottland
- Italien (Waldenser)
- Die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder
- Ungarn
- Rumänien (Siebenbürgen)
2. Die Entwicklung der reformierten Kirche in Frankreich
nach 1598
Im Jahre 1598 (für die Zeit vor 1598 vgl. Lektion 3) verkündete
der französische König Heinrich IV. das Toleranzedikt von Nantes.
Diese Verfügung läutete eine Epoche relativen Friedens der
französischen Reformierten ein. Heinrich IV., der nur unter Aufgabe
seines eigenen reformierten Bekenntnisses König werden konnte, kann
in gewisser Hinsicht sogar als Schutzherr der Reformierten angesehen
werden. Denn mit dem Edikt von Nantes wurde in erstmals in einem europäischen
Land der Grundsatz: „cuius regio eius religio“ (= wem das
Land gehört, der bestimmt auch über die Religion seiner Untertanen)
durchbrochen, eine andere als die römisch-katholische Konfession
bekam ihr Existenzrecht; Frankreich war ein multikonfessioneller Staat
geworden.
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Aus dem „Edikt von Nantes“ von 1598
18. Wir verbieten auch allen Unseren Untertanen ..., mit Gewalt
und durch Verleitung gegen den Willen ihrer Eltern die Kinder der
besagten Religion zu verschleppen, um sie in der katholischen,
apostolischen und römischen Kirche taufen oder firmen zu lassen
...
19. Die von der genannten vorgeblich reformierten Religion sollen
durchaus zu nichts gezwungen werden, noch sollen sie gebunden sein
wegen der Abschwörungen, Versprechen und Schwüre, die
sie etwa früher geleistet ... haben. Sie sollen deswegen in
keiner irgend einer erdenklichen Weise belästigt oder behelligt
werden.
21. Die besagte vorgeblich reformierte Religion betreffenden Bücher
dürfen nur in den Städten und Orten gedruckt und öffentlich
verkauft werden, wo die öffentliche Ausübung der besagten
Religion erlaubt ist.
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Fragen zur Weiterarbeit
1.Welche Ansprüche stellt das Edikt von Nantes an die Angehörigen
der römisch-katholischen Kirche?
2. Was sagt das Edikt von Nantes zu denen, die im Zuge der Gegenreformation
ihr evangelisches Bekenntnis widerrufen haben?
3. Kann man von einer Gleichberechtigung der reformierten mit
der römisch-katholischen Kirche sprechen?

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Freilich waren beide Konfessionen nicht gleichberechtigt, vielmehr wurde
den Reformierten manches genehmigt: sie durften an sehr vielen Orten
Gottesdienst feiern, sie durften Kirchen und Schulen bauen und sogar
Akademien (etwa in Montauban, Sedan und Saumur). Selbst ihre ehemaligen
Garnisonen mussten sie nicht einfach abgeben, sondern durften sie für
einige Jahre noch behalten. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts
gab es in Frankreich ca. 850 000 Reformierte, das entspricht ca. 4 Prozent
der Gesamtbevölkerung. Reformierte Gemeinden entstanden vor allem
in der Normandie, im Umkreis von La Rochelle am Atlantik, im Languedoc
und in den Cevennen in Südfrankreich. Der Adel war überdurchschnittlich
stark vertreten; darin liegt wohl ein nicht zu unterschätzender
Grund für die Toleranz des Staates.
Diesen Zugeständnissen des Staates stand ein Misstrauen vieler Franzosen
zur neuen Religion gegenüber, die sich immer wieder auch in Übergriffen
und Verfolgungen ausdrückte. Auch gab es beträchtliche Gruppen
in der politischen Führung Frankreichs, die die Politik Heinrichs
IV. für falsch hielten. Nach der Ermordung von Heinrich IV. im Jahre
1610 änderte sich zunehmend das Klima zu Ungunsten der Reformierten.
Heinrichs Nachfolger, Ludwig XIII., der aufgrund seines Alters faktisch
erst 1617 die Macht übernahm, arbeitete mit dem Ziel einer vorläufigen
politischen Beruhigung in Frankreich, ließ aber nie einen Zweifel
daran, dass er letztlich an der Beseitigung der reformierten Konfession
interessiert war. Sein Minister Richelieu sorgte deshalb dafür,
dass 1629 noch einmal die religiösen Freiheiten des Edikts von Nantes
bestätigt wurden; das geschah aber schon vor dem Hintergrund der
zunehmenden einzelnen Verfolgungen. Nach dem Todes Ludwigs XIII. kam
der als Sonnenkönig bekannte Ludwig XIV. auf den französischen
Thron; aufgrund seines Alters regierte er ab 1661. Und seit 1659 änderte
sich die Politik gegenüber den Reformierten deutlich. Zunächst
wurden die Generalsynoden verboten. Was folgte, sind Schikanen: Gottesdienste
wurden überwacht; Eltern hatten für ihre Kinder nur noch begrenzte
Entscheidungsgewalt im Hinblick auf die Religion; Menschen, die zum Katholizismus
konvertierten, bekamen Privilegien zugestanden; Reformierte konnten nicht
mehr alle Berufe ergreifen. Immer häufiger gab es gewaltsame Übergriffe
gegen reformierte Familien, wobei die staatliche Gewalt dies häufig
tolerierte oder wegsah.
Schließlich wurde im Jahre 1685 das Edikt von Fontainebleau verkündet:
die Aufhebung des Edikts von Nantes. Damit waren den Reformierten in
Frankreich alle bisherigen Zugeständnisse gestrichen. Alle Kinder
müssen hinfort am römisch-katholischen Katechismusunterricht
teilnehmen. Die reformierten Kirchen wurden zerstört, die Pastoren
wurden ausgewiesen. Alle anderen durften jedoch das Land nicht verlassen;
dies hatte auch ökonomische Gründe seitens des Staates. Bei
Nichtbefolgung drohte die Galeerenstrafe.
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Aus dem „Edikt von Fontainebleau“ von 1685
2. Wir verbieten Unseren besagten Untertanen von der vorgeblichen
reformierten Religion, sich noch ferner zu versammeln, um den Gottesdienst
nach der besagten Religion oder in einem Privathause, unter welchem
Vorwande es auch sein könne, zu halten.
3. Wir befehlen ernstlich allen Predigern der besagten vorgeblichen
reformierten Religion, die sich nicht bekehren und die katholische,
apostolische und römische Religion annehmen wollen, vierzehn
Tage nach der Veröffentlichung Unsers gegenwärtigen Ediktes
Unser Königreich und die Länder Unserer Botmäßigkeit
zu verlassen ... bei Strafe der Galeeren.
9. Wir verbieten ganz ausdrücklich und wiederholt allen unseren
Untertanen von der genannten vorgeblichen reformierten Religion,
ihnen, ihren Frauen und Kindern aus Unserem besagten Königreiche,
Ländern und gebieten Unserer Botmäßigkeit auszuwandern
oder ihre Güter und Besitztümer daraus zu entfernen,
bei Strafe der Galeeren für die Männer und Einziehung
von Leib und Gut für die Frauen.
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Fragen zur Weiterarbeit
1. Gibt es für die reformierte Kirche noch eine Überlebensmöglichkeit
in Frankreich?
2. Prediger sollen das Land verlassen, andere dürfen nicht
auswandern. Warum wird hier unterschieden?

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Diese Anordnung von Ludwig XIV. hatte katastrophale Konsequenzen für
das gesamte Reformiertentum in Frankreich. Es gab zahlreiche Konversionen,
auch unter den Pfarrern; dabei waren viele jedoch Scheinkonversionen.
Andere widerstanden, teilweise auch mit Waffengewalt. Mehr als 1500 Reformierte
wurden zu Galeerenstrafen verurteilt. Vor allem aber setzte nach 1685
eine massenhafte Flucht vieler reformierter Hugenotten ein: Ca. 200 000
Menschen flohen heimlich ins Ausland, vor allem in die Schweiz, die Niederlande,
England und in verschiedene deutsche Länder (vor allem Brandenburg – vgl.
dazu Lektion 4).

Hugenottenverfolgung
Damit war die Reformierte Kirche in Frankreich zwar geschwächt,
jedoch nicht zerstört. Sie lebte in den ersten Jahren nach 1685
im Untergrund heimlich weiter und bildete die „Kirche in der Wüste“.
Vor allem in den Cevennen trafen sich die Hugenotten heimlich zu Gottesdiensten.
Hoffnungen auf Rücknahme des Edikts von Fontainebleau zerschlugen
sich, und in der Folge erstand 1702 bis 1704 im Süden Frankreichs
ein breiter Aufstand, der auch als Camisardenkrieg oder Cevennenkrieg
bekannt wurde. Deutlich wurde darin jedenfalls, dass das Ziel des französischen
Staates, die Protestanten auszurotten, gescheitert war. In der ersten
Hälfte des 18. Jahrhunderts geschah die Verfolgung der Reformierten
dann nicht mehr so systematisch und nicht in ganz großer Breite:
Phasen relativer Ruhe wechselten sich mit Verfolgung und Unterdrückung
ab. In den Städten gab es kaum Reformierte, auf dem Lande aber existierten
die Gemeinden weiterhin; oft feierten sie Gottesdienste in Schlössern
reformierter Adliger. Ab 1750 begann eine Reorganisation der reformierten
Kirche, Synoden wurden abgehalten. 1787 schließlich, gut einhundert
Jahre nach der Aufhebung des Edikts von Nantes, wird den Reformierten
das Bürgerrecht zuerkannt.
Bis zur französischen Revolution 1789 wuchs die reformierte Kirche
in Frankreich auf knapp eine Million Glieder an. Nachdem in der französischen
Revolution zunächst Kultfreiheit in der Verfassung festgeschrieben
wurde, bedeutete die Radikalisierung der französischen Revolution
1793 die Unterdrückung auch der reformierten Kirche. Diese kurze
Episode verursachte eine erhebliche Schwächung der reformierten
Kirche; von ehemals 205 Pastoren vor 1789 gab es 1794, als der Neuaufbau
der reformierten Kirche in Angriff genommen wurde, nur noch 120.
Mit Beginn der Herrschaft Napoleons I. 1799 änderte sich die Lage.
Zwar gestand Napoleon den Protestanten das Existenzrecht zu, aber gleichzeitig
wandte er sich gegen die Eigenständigkeit der Kirche. Nationalsynoden
waren nicht vorgesehen. Die Kirche wurde vom französischen Staat
in Distrikte eingeteilt, in achtzig Konsistorialkirchen mit je ca. 6000
Gemeindegliedern. Das hatte zur Folge, dass viele ehemals selbständig
existierenden Gemeinden in größere Einheiten integriert wurden,
weil Ortsgemeinden rechtlich nicht anerkannt waren. Die Pfarrer wurden
vom Staat besoldet, Konversionen waren nicht erlaubt: der Staat reglementierte
das kirchliche Leben.
Als Gegenbewegung zum starken staatlichen Einfluss erwuchs ab 1817 die
Erweckungsbewegung (Reveil), die zu Neugründungen von Gemeinden
führte; nach 1848 wurde diese Erweckungs- und Evangelisationsbewegung
vor allem von kirchenunabhängigen Gesellschaften und teilweise auch
Freikirchen verantwortet – eine Integration dieser neuen Gemeinden
in die reformierte Kirche Frankreichs gelang nur in wenigen Fällen.
Das Nichtvorhandensein einer nationalen Synode führte im 19. Jahrhundert
auch dazu, dass sich verschiedene Strömungen innerhalb der evangelischen
Kirche verselbständigen konnten. Der Ruf nach einer Union wurde
laut, und 1872 wurde die erste französische nationale Synode seit
1559 einberufen. Dort kommt es jedoch nicht zur Einigung, sondern zur
offiziellen Trennung: die eher orthodoxe Reformierte evangelische Kirche
(Eglise réformée évangélique) und die liberalere
Reformierte Kirche (Eglise réformée) existierten nebeneinander
und hielten auch je selbständige Synoden ab.
1905 wird der Bund protestantischer Kirchen in Frankreich (Fédération
Protestante de France) gegründet, zu dem alle reformatorischen Kirchen
in Frankreich gehören. Die Annäherungen der verschiedenen reformierten
Kirchen führte 1938 zu einem Zusammenschluss und damit zur Neugründung
der reformierten Kirche in Frankreich.
Dieser Reformierten Kirche gehören heute ca. 180 000 Mitglieder
in 350 Gemeinden an; daneben gibt es noch die Reformierte Kirche von
Elsaß und Lothringen, zu der ca. 33 000 Menschen in 52 Gemeinden
gehören. Da Elsaß und Lothringen erst später Teile Frankreichs
wurden, hat sich die Reformierte Kirche dort etwas anders entwickelt;
hier gibt es auch eine stärkere evangelisch-lutherische Kirche,
mit der die reformierte Kirche von Elsaß-Lothringen eng zusammenarbeitet.
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