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GRUNDKURS REFORMIERT

 

 

Lektion 5
Die Entstehung und die Entwicklung reformierter Kirchen in Europa
   (Druckversion) (Forum zum Grundkurs)

  1. Schweiz
  2. Die Entwicklung der reformierten Kirche in Frankreich nach 1598
  3. Die Niederlande
  4. Schottland
  5. Italien (Waldenser)
  6. Die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder
  7. Ungarn
  8. Rumänien (Siebenbürgen)

 

2. Die Entwicklung der reformierten Kirche in Frankreich nach 1598

Heinrich IV. (1551-1610)

Im Jahre 1598 (für die Zeit vor 1598 vgl. Lektion 3) verkündete der französische König Heinrich IV. das Toleranzedikt von Nantes. Diese Verfügung läutete eine Epoche relativen Friedens der französischen Reformierten ein. Heinrich IV., der nur unter Aufgabe seines eigenen reformierten Bekenntnisses König werden konnte, kann in gewisser Hinsicht sogar als Schutzherr der Reformierten angesehen werden. Denn mit dem Edikt von Nantes wurde in erstmals in einem europäischen Land der Grundsatz: „cuius regio eius religio“ (= wem das Land gehört, der bestimmt auch über die Religion seiner Untertanen) durchbrochen, eine andere als die römisch-katholische Konfession bekam ihr Existenzrecht; Frankreich war ein multikonfessioneller Staat geworden.

Aus dem „Edikt von Nantes“ von 1598

18. Wir verbieten auch allen Unseren Untertanen ..., mit Gewalt und durch Verleitung gegen den Willen ihrer Eltern die Kinder der besagten Religion zu verschleppen, um sie in der katholischen, apostolischen und römischen Kirche taufen oder firmen zu lassen ...

19. Die von der genannten vorgeblich reformierten Religion sollen durchaus zu nichts gezwungen werden, noch sollen sie gebunden sein wegen der Abschwörungen, Versprechen und Schwüre, die sie etwa früher geleistet ... haben. Sie sollen deswegen in keiner irgend einer erdenklichen Weise belästigt oder behelligt werden.

21. Die besagte vorgeblich reformierte Religion betreffenden Bücher dürfen nur in den Städten und Orten gedruckt und öffentlich verkauft werden, wo die öffentliche Ausübung der besagten Religion erlaubt ist.

***

Fragen zur Weiterarbeit

1.Welche Ansprüche stellt das Edikt von Nantes an die Angehörigen der römisch-katholischen Kirche?
 

2. Was sagt das Edikt von Nantes zu denen, die im Zuge der Gegenreformation ihr evangelisches Bekenntnis widerrufen haben?
 

3. Kann man von einer Gleichberechtigung der reformierten mit der römisch-katholischen Kirche sprechen?

   

Freilich waren beide Konfessionen nicht gleichberechtigt, vielmehr wurde den Reformierten manches genehmigt: sie durften an sehr vielen Orten Gottesdienst feiern, sie durften Kirchen und Schulen bauen und sogar Akademien (etwa in Montauban, Sedan und Saumur). Selbst ihre ehemaligen Garnisonen mussten sie nicht einfach abgeben, sondern durften sie für einige Jahre noch behalten. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts gab es in Frankreich ca. 850 000 Reformierte, das entspricht ca. 4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Reformierte Gemeinden entstanden vor allem in der Normandie, im Umkreis von La Rochelle am Atlantik, im Languedoc und in den Cevennen in Südfrankreich. Der Adel war überdurchschnittlich stark vertreten; darin liegt wohl ein nicht zu unterschätzender Grund für die Toleranz des Staates.
Diesen Zugeständnissen des Staates stand ein Misstrauen vieler Franzosen zur neuen Religion gegenüber, die sich immer wieder auch in Übergriffen und Verfolgungen ausdrückte. Auch gab es beträchtliche Gruppen in der politischen Führung Frankreichs, die die Politik Heinrichs IV. für falsch hielten. Nach der Ermordung von Heinrich IV. im Jahre 1610 änderte sich zunehmend das Klima zu Ungunsten der Reformierten. Heinrichs Nachfolger, Ludwig XIII., der aufgrund seines Alters faktisch erst 1617 die Macht übernahm, arbeitete mit dem Ziel einer vorläufigen politischen Beruhigung in Frankreich, ließ aber nie einen Zweifel daran, dass er letztlich an der Beseitigung der reformierten Konfession interessiert war. Sein Minister Richelieu sorgte deshalb dafür, dass 1629 noch einmal die religiösen Freiheiten des Edikts von Nantes bestätigt wurden; das geschah aber schon vor dem Hintergrund der zunehmenden einzelnen Verfolgungen. Nach dem Todes Ludwigs XIII. kam der als Sonnenkönig bekannte Ludwig XIV. auf den französischen Thron; aufgrund seines Alters regierte er ab 1661. Und seit 1659 änderte sich die Politik gegenüber den Reformierten deutlich. Zunächst wurden die Generalsynoden verboten. Was folgte, sind Schikanen: Gottesdienste wurden überwacht; Eltern hatten für ihre Kinder nur noch begrenzte Entscheidungsgewalt im Hinblick auf die Religion; Menschen, die zum Katholizismus konvertierten, bekamen Privilegien zugestanden; Reformierte konnten nicht mehr alle Berufe ergreifen. Immer häufiger gab es gewaltsame Übergriffe gegen reformierte Familien, wobei die staatliche Gewalt dies häufig tolerierte oder wegsah.
Schließlich wurde im Jahre 1685 das Edikt von Fontainebleau verkündet: die Aufhebung des Edikts von Nantes. Damit waren den Reformierten in Frankreich alle bisherigen Zugeständnisse gestrichen. Alle Kinder müssen hinfort am römisch-katholischen Katechismusunterricht teilnehmen. Die reformierten Kirchen wurden zerstört, die Pastoren wurden ausgewiesen. Alle anderen durften jedoch das Land nicht verlassen; dies hatte auch ökonomische Gründe seitens des Staates. Bei Nichtbefolgung drohte die Galeerenstrafe.

Aus dem „Edikt von Fontainebleau“ von 1685

2. Wir verbieten Unseren besagten Untertanen von der vorgeblichen reformierten Religion, sich noch ferner zu versammeln, um den Gottesdienst nach der besagten Religion oder in einem Privathause, unter welchem Vorwande es auch sein könne, zu halten.

3. Wir befehlen ernstlich allen Predigern der besagten vorgeblichen reformierten Religion, die sich nicht bekehren und die katholische, apostolische und römische Religion annehmen wollen, vierzehn Tage nach der Veröffentlichung Unsers gegenwärtigen Ediktes Unser Königreich und die Länder Unserer Botmäßigkeit zu verlassen ... bei Strafe der Galeeren.

9. Wir verbieten ganz ausdrücklich und wiederholt allen unseren Untertanen von der genannten vorgeblichen reformierten Religion, ihnen, ihren Frauen und Kindern aus Unserem besagten Königreiche, Ländern und gebieten Unserer Botmäßigkeit auszuwandern oder ihre Güter und Besitztümer daraus zu entfernen, bei Strafe der Galeeren für die Männer und Einziehung von Leib und Gut für die Frauen.

***

Fragen zur Weiterarbeit

1. Gibt es für die reformierte Kirche noch eine Überlebensmöglichkeit in Frankreich?
 

2. Prediger sollen das Land verlassen, andere dürfen nicht auswandern. Warum wird hier unterschieden?

   

Diese Anordnung von Ludwig XIV. hatte katastrophale Konsequenzen für das gesamte Reformiertentum in Frankreich. Es gab zahlreiche Konversionen, auch unter den Pfarrern; dabei waren viele jedoch Scheinkonversionen. Andere widerstanden, teilweise auch mit Waffengewalt. Mehr als 1500 Reformierte wurden zu Galeerenstrafen verurteilt. Vor allem aber setzte nach 1685 eine massenhafte Flucht vieler reformierter Hugenotten ein: Ca. 200 000 Menschen flohen heimlich ins Ausland, vor allem in die Schweiz, die Niederlande, England und in verschiedene deutsche Länder (vor allem Brandenburg – vgl. dazu Lektion 4).


Hugenottenverfolgung

Damit war die Reformierte Kirche in Frankreich zwar geschwächt, jedoch nicht zerstört. Sie lebte in den ersten Jahren nach 1685 im Untergrund heimlich weiter und bildete die „Kirche in der Wüste“. Vor allem in den Cevennen trafen sich die Hugenotten heimlich zu Gottesdiensten. Hoffnungen auf Rücknahme des Edikts von Fontainebleau zerschlugen sich, und in der Folge erstand 1702 bis 1704 im Süden Frankreichs ein breiter Aufstand, der auch als Camisardenkrieg oder Cevennenkrieg bekannt wurde. Deutlich wurde darin jedenfalls, dass das Ziel des französischen Staates, die Protestanten auszurotten, gescheitert war. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts geschah die Verfolgung der Reformierten dann nicht mehr so systematisch und nicht in ganz großer Breite: Phasen relativer Ruhe wechselten sich mit Verfolgung und Unterdrückung ab. In den Städten gab es kaum Reformierte, auf dem Lande aber existierten die Gemeinden weiterhin; oft feierten sie Gottesdienste in Schlössern reformierter Adliger. Ab 1750 begann eine Reorganisation der reformierten Kirche, Synoden wurden abgehalten. 1787 schließlich, gut einhundert Jahre nach der Aufhebung des Edikts von Nantes, wird den Reformierten das Bürgerrecht zuerkannt.
Bis zur französischen Revolution 1789 wuchs die reformierte Kirche in Frankreich auf knapp eine Million Glieder an. Nachdem in der französischen Revolution zunächst Kultfreiheit in der Verfassung festgeschrieben wurde, bedeutete die Radikalisierung der französischen Revolution 1793 die Unterdrückung auch der reformierten Kirche. Diese kurze Episode verursachte eine erhebliche Schwächung der reformierten Kirche; von ehemals 205 Pastoren vor 1789 gab es 1794, als der Neuaufbau der reformierten Kirche in Angriff genommen wurde, nur noch 120.
Mit Beginn der Herrschaft Napoleons I. 1799 änderte sich die Lage. Zwar gestand Napoleon den Protestanten das Existenzrecht zu, aber gleichzeitig wandte er sich gegen die Eigenständigkeit der Kirche. Nationalsynoden waren nicht vorgesehen. Die Kirche wurde vom französischen Staat in Distrikte eingeteilt, in achtzig Konsistorialkirchen mit je ca. 6000 Gemeindegliedern. Das hatte zur Folge, dass viele ehemals selbständig existierenden Gemeinden in größere Einheiten integriert wurden, weil Ortsgemeinden rechtlich nicht anerkannt waren. Die Pfarrer wurden vom Staat besoldet, Konversionen waren nicht erlaubt: der Staat reglementierte das kirchliche Leben.
Als Gegenbewegung zum starken staatlichen Einfluss erwuchs ab 1817 die Erweckungsbewegung (Reveil), die zu Neugründungen von Gemeinden führte; nach 1848 wurde diese Erweckungs- und Evangelisationsbewegung vor allem von kirchenunabhängigen Gesellschaften und teilweise auch Freikirchen verantwortet – eine Integration dieser neuen Gemeinden in die reformierte Kirche Frankreichs gelang nur in wenigen Fällen.
Das Nichtvorhandensein einer nationalen Synode führte im 19. Jahrhundert auch dazu, dass sich verschiedene Strömungen innerhalb der evangelischen Kirche verselbständigen konnten. Der Ruf nach einer Union wurde laut, und 1872 wurde die erste französische nationale Synode seit 1559 einberufen. Dort kommt es jedoch nicht zur Einigung, sondern zur offiziellen Trennung: die eher orthodoxe Reformierte evangelische Kirche (Eglise réformée évangélique) und die liberalere Reformierte Kirche (Eglise réformée) existierten nebeneinander und hielten auch je selbständige Synoden ab.
1905 wird der Bund protestantischer Kirchen in Frankreich (Fédération Protestante de France) gegründet, zu dem alle reformatorischen Kirchen in Frankreich gehören. Die Annäherungen der verschiedenen reformierten Kirchen führte 1938 zu einem Zusammenschluss und damit zur Neugründung der reformierten Kirche in Frankreich.
Dieser Reformierten Kirche gehören heute ca. 180 000 Mitglieder in 350 Gemeinden an; daneben gibt es noch die Reformierte Kirche von Elsaß und Lothringen, zu der ca. 33 000 Menschen in 52 Gemeinden gehören. Da Elsaß und Lothringen erst später Teile Frankreichs wurden, hat sich die Reformierte Kirche dort etwas anders entwickelt; hier gibt es auch eine stärkere evangelisch-lutherische Kirche, mit der die reformierte Kirche von Elsaß-Lothringen eng zusammenarbeitet.

 

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