6. Die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder

Jan Amos Comenius
(1592-1670)

In Böhmen und Mähren existierte zur Zeit der Reformation die vor allem auf hussitische Wurzeln zurückgehende „Böhmisch-mährische Brüderunität“, die aber auch waldensische und andere Traditionen integriert hatte. Zwischen dem die Brüderunität zu Anfang des 16. Jahrhunderts prägenden Bruder Lukas und Martin Luther gab es Kontakte. Jedoch entwickelte sich die Brüderunität im Zusammenhang der konfessionellen Auseinandersetzungen eher in Richtung der reformierten Kirche. Ab 1618 wurde Böhmen und Mähren zwangsweise rekatholisiert, nachdem die kaiserlichen habsburgischen Truppen das ständische Heer geschlagen hatten. 27 geistige Führer wurden hingerichtet und verstümmelt. Über 1200 Geistliche mussten das Land verlassen. Mit ihnen gingen mehr als 36 000 Familien – die Bevölkerung wurde auf ein Drittel reduziert; die vorherige Blüte und der Wohlstand des Landes wurden so vernichtet. Neben Sachsen waren Schlesien und auch Polen Emigrationsziele; ein anderer Teil ging in den Untergrund. In Polen wurde Jan Amos Comenius im 17. Jahrhundert bedeutendster Theologe und Senior. Das 'Toleranzpatent‘ des Habsburger Kaisers Joseph II. aus dem Jahre 1781 gestattete wieder die evangelische Konfession; und in der Folge schlossen sich ungefähr 66000 Tschechen der reformierten Kirche an; bis 1789 entstanden 73 Gemeinden.

Aus dem „Toleranzpatent“ Kaiser Josephs II. (1781)

Überzeugt einerseits von der Schädlichkeit alles Gewissenszwanges und andererseits von dem großen Nutzen, der für die Religion und den Staat aus einer wahren christlichen Toleranz entspringt, haben wir uns für bewogen gefunden, den augsburgischen und helvetischen Religionsverwandten ... ein ihrer Religion gemäßes Exerzitium allenthalben zu gestatten. ... Der römisch-katholischen Religion allein soll der Vorzug des öffentlichen Religionsexercitii verbleiben.

1. ... In Ansehung des Bethauses befehlen wir ausdrücklich, daß wo es nicht schon anders ist, solches kein Geläute, keine Glocken, Türme und keinen öffentlichen Eingang von der Gasse, so eine Kirche vorstelle, haben ...

7. Können die Nichtkatholiken zum Häuser- und Güterkaufe, zu dem Bürger- und Meisterrechte, zu akademischen Würden und Zivilbedienstungen ... zugelassen werden und sind diese zu keiner anderer Eidesformel als zu derjenigen, die ihren Religionsgrundsätzen gemäß ist, weder zur Beiwohnung der Prozessionen oder Funktionen der dominanten Religion ... anzuhalten.

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Fragen zur Weiterarbeit

1. Was für ein Verständnis von Toleranz wird in diesem Toleranzpatent erkennbar? Ist es identisch mit dem heutigen Verständnis von Toleranz oder unterscheidet es sich?
 

2. Warum werden den evangelischen Kirchen (augsburgisch = lutherisch wegen der Augsburger Konfession von 1530; helvetisch = reformiert wegen des Zweiten Helvetischen Bekenntnisses von 1566) ihre Existenz und auch ihre Gottesdienste zugestanden, hingegen nur ein begrenzter öffentlicher Raum?
 

3. Gibt es bürgerrechtliche Unterschiede zwischen Katholiken und Evangelischen?

   

Jedoch war keine Gleichberechtigung der Konfessionen erreicht; so mussten die Evangelischen u.a. die römisch-katholischen Pfarrer mitbezahlen – Evangelische waren zugelassen, aber vom Staat nicht gerne gesehen. Bis 1861 wuchs die reformierte Kirche langsamer als die Bevölkerung, nur fünf Gemeinden kamen hinzu. In diesem Jahr beschloss der Kaiser Franz Joseph I. das sog. „Protestantenpatent“: die Evangelischen bekamen jetzt gleiche Rechte, sowohl die lutherische wie die reformierte Kirche wuchsen kräftig. Im Jahre 1919 vereinigten sich die reformierte und die lutherische Kirche zur „Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder“ – der Name drückt eine Kontinuität der böhmischen Geschichte aus. In den Folgejahren schlossen sich viele ehemalige Katholiken dieser Kirche an; nach 1945 wurde die Kirche jedoch wesentlich kleiner. Heute gehören der „Kirche der Böhmischen Brüder“ 13000 Gemeindeglieder in 264 Gemeinden an; wichtig für die Kirche ist die Comenius-Fakultät in Prag.